Vor 50 Jahren – am 11. Oktober 1972 – trat das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft. Dieses wurde zuvor einstimmig im Bundestag bzw. Bundesrat verabschiedet. Zuvor gehörte die Arbeitsvermittlung ausschließlich zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA); damals: Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Die klassische Zeitarbeit, so wie wir sie heute kennen, war also im Grunde verboten.
In dem Artikel unter www.arbeitsblog.de/themen/artikel/50-jahre-aueg-ein-dauerprovisorium/ geht iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz auf die vergangenen Entwicklungen des AÜG ein; was hat sich innerhalb eines halben Jahrhunderts getan, was waren die Herausforderungen? Und wie sieht die Zukunft des Gesetzes aus, das die Personaldienstleistungsbranche prägt?
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